Gut zu wissen
Als Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) erhält man die unterschiedlichsten Vergünstigungen … seien es ermäßigte Eintritte für diverse kulturelle Einrichtungen, staatliche Museen 50% bei ALG 1, 100% bei ALG 2, privaten Museen gewähren 10-50%, staatliche Theater- und Konzertveranstaltungen gewähren ALG 2 Empfängern gegen Vorlage eines speziellen Sozialpasses Eintritt gegen 3,- symbolischen Interessensdokumentationsbeitrag.
Wenn man im Internet recherchiert, findet sich so einiges, oft auch Richtiges. Wie ist es denn nun mit dem Beförderungsentgelt für den ÖPNV, in Berlin die BVG und S-Bahn (hier historisch bedingt zwei verschiedene Unternehmen, die gegenseitig ihre Fahrtickets akzeptieren, ansonsten aber getrennt agieren.)
Man findet den Hinweis, dass Arbeitslosengeldempfänger ermäßigt fahren können gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Seitens der Arbeitsagentur erhält man den Hinweis, dass das entsprechende Dokument vorzulegen sei … nein, kein eigenständiges Dokument, sondern die Benachrichtigung, von wann bis wann man ALG bezieht (keine Sorge, der Betrag steht auf einem weiteren, nicht vorzulegenden Dokument.).
Also, auf zu den ersten Abenteuern mit einer digitalen Version des Nachweisdokuments, weil abfotografiert, auf dem Smartphone.
Eintritt in einem privaten Museum – anstandslos, nachdem der Ticketverkäufer seine Brille zum Entziffern gefunden hatte: 5,- statt 7,- Euro
Mangels Auto der nächste Anlauf mit einem Bus der BVG:
Busfahrer 1, in nettem Ton: Hm, so’n Foto kann ja jeder ham … ham Se nen Ausweis, dass Sie die da auch sind? – natürlich hatte ich meinen Personalausweis dabei und erhielt anstandslos meinen Fahrschein für € 1,70 ermäßigt statt € 2,80 regulär.
Busfahrer 2, für die Rückfahrt: kein Wort, nur der Fahrschein für € 1,70.
Busfahrer 3, ebenfalls sehr freundlich: Ermäßigt … hm, ist das nicht nur für Kinder bis 14 Jahre? – Nö, habe bereits zweimal ein entsprechendes Ticket bekommen. – Tja dann, bitte schön, man kann ja nicht alle Tarife und Regelungen kennen.
Busfahrer 4: von vornherein etwas weniger freundlich
Er: Ermäßigt? - Sie meinen Kurzstrecke?
Ich: Nein, AB ermäßigt.
Er: das ist nur für Kinder.
Ich: … und andere, unter anderem Arbeitslose … habe ich schon mehrfach bekommen.
Er: nee, dann setzen Sie sich mal und zeigen mir, wo das steht.
Finde ich natürlich nicht so schnell, zumal die Internetverbindung im Bus nicht immer perfekt ist. Egal. „Finde ich jetzt nicht, ich nehme eins für € 2,80.“
Er: Ich verkauf Ihnen auch eins für € 1,70, den Ärger haben dann Sie.
Ich: Ich nehme das Ticket für € 2,80.
Er: Ich mach das jetzt seit 20 Jahren.
Ich - (vielleicht nicht hochgradig diplomatisch von mir, aber mehr als nur leicht genervt): Nun, drei Ihrer Kollegen haben mir das Ticket für € 1,70 anstandslos verkauft … kann so falsch nicht gewesen sein. Aber ich nehme eins für € 2,80.“
Er: Sie müssen sich schon richtig informieren, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
…. Immer noch kein Ticket … 3 Euro liegen auf der Münzschale.
Ich: Geben Sie mir bitte ein Ticket AB für € 2,80.
… klack, klack … geschafft!
Aus den hinteren Gefilden des Busses: “Geht’s endlich weiter?“
Sachlicher Hintergrund: ALG 1 Empfänger erhalten keine Ermäßigung, wie man spätestens nach Lektüre der 153 Seiten „Der VBB-Tarif“ vom 01.01.2019 weiß.